IP / Geistiges Eigentum

Portugal hat kürzlich eine Steuerinitiative nach dem sog. „Patentbox-Modell“ vorgestellt. Gemäß dieser Initiative ist nur noch die Hälfte (50 %) der aus der Verwertung von Patenten und anderen Schutzrechten (wie meldepflichtige Modelle und Geschmacksmuster) erzielten Einkommen gemäß Körperschaftssteuergesetz zu versteuern. Da sich die 50-%-Befreiung auf das Bruttoeinkommen bezieht, sind auch alle mit der Entwicklung des geistigen Eigentums verbundenen Kosten abzugsfähig. Mit einigen Einschränkungen gilt dies auch für Einkommen, die von verbundenen Unternehmen gezahlt werden. Dabei darf der Übertragende des geistigen Eigentums jedoch nicht in einem Staat ansässig sein, der auf der schwarzen Liste steht. Handelsmarken und anderes geistiges Eigentum sind von den Bestimmungen allerdings ausgeschlossen. Gleichwohl bleiben alle anderen steuerlichen Vorteile des IBC Madeira vollständig anwendbar, wie:

 

  • Niedrigere Körperschaftssteuer (5 %) bis 2020 – Bitte lesen Sie dazu die genauen Bedingungen.
  • Keine Quellensteuer auf eingehende Dividenden (gültige Kriterien) oder ausgehende Dividenden für Gesellschafter (gültige Kriterien);
  • Keine Gesellschaftsteuer;
  • Automatische Registrierung zur Umsatzsteuer in der EU und Erfassung im MIAS  
  • Vollständige Nutzung aller Doppelbesteuerungsabkommen mit Portugal (ca. 75);
  • Europäische Richtlinien sind vollständig auf Unternehmen im IBC Madeira anwendbar (einschließlich der EU-Richtlinie über Zinsen und Lizenzgebühren).

 

Unsere Experten unterstützen Sie bei der steueroptimierten Verwaltung Ihres geistigen Eigentums. Fragen dazu beantworten wir Ihnen gern per E-Mail (info@madintax.com) oder telefonisch.

 

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