Kürzlich anerkanntes IV. Regelwerk

Ermäßigte Körperschaftsteuer  (5%) bis 2027;
 
Keine Quellensteuer auf Dividendenzahlungen ( und Rückstellungen oder Rücklagen) an nicht gebietsansässige Anteilseigner (vorausgesetzt, dass diese nicht in einem Land ansässig sind, das auf der schwarzen Liste für Steueroasen aufgeführt wird) und keine Besteuerung  (Gesellschaftssteuer) von Dividenden oder Rückstellungen (Rücklagen), die von Tochtergesellschaften erhalten werden (anwendbare Kriterien), wenn diese Gewinne  vom zu versteuernden Einkommen entnommen werden;
 

Keine Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von Tochtergesellschaften (anwendbare Kriterien) und genausowenig auf Veräußerungsgewinne aus  Verkäufen – von nicht gebietsansässigen Anteilseignern – von Beteiligungen, die an Madeira IBC Gesellschaften gehalten werden;

Keine Quellensteuer auf Zahlungen von Tantiemen und Dienstleistungen an nicht ansässige Personen, ebenso nicht auf Zinszahlungen (unter bestimmten Umständen), ebenso nicht auf  mögliche Zahlungen in Bezug auf die EU Directive zu Zinsen und Tantiemen);
 
Um eine internationale Doppelbesteuerung zu vermeiden kann eine in einem anderen Land (zum Beispiel für ausgeschüttete Dividenden) bezahlte Steuer in Madeira für 5 Jahre als Verlustvortrag geltend gemacht werden.
 
Keine Kapitalsteuer, keine Stempelsteuer, ebenso keine Registrierungs- oder Notargebühren;
 
Stempelsteuer, Grunderwerbssteuer, Grundsteuer und weitere mögliche städtische oder regionale Steuern werden mit 80% rabattiert.