IV. Regelwerk - Hauptmerkmale

» Volle Einbindung  in den EU-Rechtsrahmen;

» IBC Gesellschaften haben freien Zugang zum EU-Markt;

» EU Umsatzsteuersystem ist voll anwendbar und Madeira IBC Gesellschaften werden automatisch für die Umsatzsteuer in der European Union registriert mit Bestätigung der Umsatzsteuernummer im VIES System;

» Europäische Direktiven gelten für Madeira;

» Thema für die EU Initiative zur Steuervereinheitlichung;

» Regeln für Steuervorteile von der Europäischen Kommission autorisiert;

» Grosses Netzwerk für Doppelbesteuerungsabkommen (über 75).

 

Anerkannte Vorteilsregelungen:  Unternehmen mit Sitz im IBC Madeira profitieren von einem niedrigeren Körperschaftssteuersatz von 5 %. Der anwendbare niedrigere Steuersatz unterliegt einer schwankenden Höchstgrenze, die an das zu versteuernde Jahreseinkommen gekoppelt ist und von den geschaffenen Arbeitsplätzen abhängt:

Geschaffene Arbeitsplätze

Niedrigerer Steuersatz ist auf folgendes zu versteuerndes Einkommen anwendbar
1 -2     2,73 Millionen €
3 - 5     3,55 Millionen €
6 - 30   21,87 Millionen €
31 - 50   35,54 Millionen €
51 - 100   54,68 Millionen €
über 100 205,50 Millionen €

 

Der niedrigere Körperschaftssteuersatz darf zudem nur angewendet werden, wenn das Unternehmen innerhalb der ersten zwei Jahre seiner Geschäftstätigkeit mindestens 75.000,00 Euro investiert. Diese Beschränkung entfällt jedoch, wenn das Unternehmen innerhalb der ersten sechs Monate seiner Geschäftstätigkeit mindestens sechs Arbeitsplätze schafft.