Madeira Treuhandregeln

“CHAMÄLEON” TREUHANDREGELN?

Durch den Gesetzerlass 352-A/88 bewilligte die portugiesische Regierung die Gründung von Treuhandgesellschaften (ausschließlich für Aktivitäten außerhalb Portugals) im institutionellen Rahmen des „Madeira International Business Center“ IBC.

Die Bedingungen für solche Treuhandregeln in einer nicht angelsächsischen Gerichtsbarkeit, neben den Steuervorteilen des MIBC, macht die Treuhandgesellschaften in Madeira mit den rechtlichen und steuerlichen Regeln einzigartig.

Da Portugal eine nicht angelsächsische Gerichtsbarkeit ist, verfügt es über keine Gesetze zur Regulierung von Treuhandgesellschaften, deren Existenz, innerhalb Portugals, streng auf das Madeira IBC begrenzt ist. Die Lösung für dieses rechtliche „Versäumnis“ war ausgesprochen kreativ: in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Gesetzeserlass, der erlaubte Madeira Treuhandgesellschaften zu errichten, soll ausdrücklich der Gründer das Gesetz bestimmen, nach dem die Treuhandgesellschaft reguliert wird. Darüber hinaus und falls gewünscht, ist es möglich zu jeder Zeit das ausgewählte Gesetz auszutauschen, solange der Trust existiert.

Dieses Privileg stellt einen bedeutenden Vorteil dar, dessen Nützlichkeit schnell offenbar wird. Jede wesentliche Änderung im ausgewählten Gesetz erlaubt, dass die Satzung des Trusts einfach geändert und ein anderes Gesetz für seine Regulierung bevorzugt werden kann. Wenn, andererseits der Trust im Gebiet des bevorzugten Gesetzes ansässig wäre, würde das bedeuten, dass die Gesellschaft den Sitz ändern, falls dies erlaubt ist, oder aufgelöst werden müsste.

Man kann sagen, dass die Regeln für eine Treuhandgesellschaft in Madeira, eine Art Chamäleon- oder Hybrid-Natur darstellen, die erlauben, dass jederzeit das am besten passende Gesetz zur Regulierung des Trusts gewählt werden kann, das getauscht wird, wenn es notwendig oder zweckmäßig wird.

 

Besteuerung eines Madeira Trusts?

Die Gesellschaft ist vollständig von einer Besteuerung von Dividenden (von Aktien), Lizenz- und Patentgebühren, Tantiemen und Zinsen, die aus Bankeinlagen erzielt werden, ausgenommen.

Trusts dürfen jedoch nicht ausschließlich reine Finanzaktivitäten haben.

Jedes Einkommen, das nicht aus reinen Finanzanlagen stammt und vom Treuhänder an die vom Trust Begünstigten verteilt wird, ist von jeglicher Besteuerung ausgenommen, vorausgesetzt, diese Begünstigten sind Gesellschaften, die lizensiert sind, im Rahmen des Madeira IBC zu operieren, oder nicht-portugiesische Rechtspersönlichkeiten oder Einzelpersonen.